Religionsunterricht

Aus dem Unterricht


Während der Fastenzeit haben wir uns alle vorgenommen auf etwas zu verzichten über die 40 Tage. So z.B. auf Fleisch, weniger Internet, nur einmal in der Woche in den Mc Donald gehen usw.

Die 10 Gebote sind uns ein Begriff aus der Geschichte von Moses:
10 Gebote, 10 Lebenshilfen, die im Zusammenleben zwischen uns Menschen Hilfe sein wollen.
Nun kommen im diesjährigen Thema der Fastenzeit Die 10 Gebote der Nahrung vor.

Im Religionsunterricht haben wir uns Gedanken gemacht, wie solche Gebote heissen könnten. Wir haben überlegt, was uns wichtig ist im Umgang mit unserem Essen.

Wir haben Folgendes formuliert:
  1. Sei dankbar für dein Essen.
  2. Schau, dass es für alle reicht die am Tisch sitzen.
  3. Geniesse dein Essen und fühle dich wohl.
  4. Iss nur soviel, wie du magst.
  5. Sei froh um sauberes Trinkwasser.
  6. Verschwende dein Essen nicht.
  7. Essen ist wertvoll.
  8. Achte darauf, was du isst.
  9. Kaufe faire Produkte.
  10. Achte auf saisonale Produkte.



Auch haben sich einige Schüler und Schülerinnen gedanken gemacht was das in ihrem Altag heissen könnte und dazu kurzfilme gedreht. 
 
 
 
 
 

Allegemeine Informationen zum Religionsunterricht


Der Auftrag der Landeskirchen
Gemäss Volksschulgesetz (Art. 3) wird die Schule nach christlichen Grundsätzen geführt. Der Religionsunterricht ist ein Beitrag zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und ist Sache der Landeskirchen und ihrer Behörden, wobei die 1. & 2. Klassen zurzeit ökumenisch und die 3. – 6. Klassen konfessionell unterrichtet werden.

Was vermittelt der Religionsunterricht
Religion gehört zum Fachbereich Mensch und Umwelt und ist ein fester Bestandteil im schulischen Stundenplan. Religionsunterricht ist nicht nur Wissensvermittlung, sondern ermöglicht ebenso eine Beziehung zu Gott aufzubauen und zur kirchlichen Gemeinschaft hinzuführen. Im Religionsunterricht gehen wir auf menschliche Grundfragen und Grundbedürfnisse ein und erarbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sinnvolle Antworten. Der Religionsunterricht ist nicht wertneutral, da den Kindern die christlichen Grundwerte vermittelt werden. Selbstverständlich werden dabei auch aktuelle Fragestellungen der Kinder in den Unterricht integriert.

Wo findet der Religionsunterricht statt
Die Schulgemeinde stellt die Räumlichkeiten für die Erteilung des Religionsunterrichts unentgeltlich zur Verfügung und nimmt die im Lehrplan vorgesehenen Lektionen in den Stundenplan auf (Volksschulgesetz Art. 16). Die Kosten für den Religionsunterricht, d.h. die Entlöhnung der Lehrpersonen sowie sämtliches Arbeitsmaterial werden von den Kirchgemeinden getragen.

Verantwortung des Religionsunterrichtes
Die Religionslehrpersonen werden auf katholischer Seite von der/dem Katecheseverantwortlichen der Pfarrei (Primarstufe) und der Katechetischen Arbeitsstelle im Lebensraum St.Gallen (Oberstufe) und auf evangelischer Seite von einer ressortverantwortlichen Person der Kirchgemeinde begleitet und visitiert. Weiterhin gewährleisten sie die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kirchen- und Schulbehörden. Bei uns ist das sowohl für Primar- als auch für Oberstufe Barbara Wälti.

Wer darf in den Religionsunterricht
Das Fach Religion ist ein obligatorisches Angebot für die Angehörigen einer Landeskirche (reformiert & katholisch). Im Sinne der «Gastfreundschaft» dürfen jedoch auch alle anderen Kinder den Religionsunterricht besuchen. Kinder, welche nicht einer Landeskirche angehören, müssen sich jedoch schriftlich bei den Religionsunterrichtsverantwortlichen anmelden. Eine Abmeldung, ist jeweils nur auf Ende eines Semesters möglich, dies erfolgt schriftlich und geht auch an die/den Religionsunterrichtsverantwortliche/n.

Angehörige einer Landeskirche können ihr Kind aus Glaubens- und Gewissensgründe (Kantonsverfassung Art. 3 Abs. 2) vom Religionsunterricht dispensieren. Auch dies erfolgt schriftlich an die/den Religionsunterrichtsveranwortliche/n und ist aus organisatorischen Gründen nur auf Ende eines Semesters möglich.

Ansprechpersonen für Religionsunterricht
Erste Ansprechperson ist immer die Religionslehrperson der Klasse.
Nächste Instanz ist die/der Religionsunterrichtsverantwortliche. Diese/r ist auch für An- & Abmeldungen sowie für Dispensgesuche zuständig.
 

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